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Regeln für Kommentare

Das Konzept dieser Webseite erfordert, dass wir als Betreiber einige Regeln für uns und für Kommentarschreiber aufstellen müssen. Die Gründe für diesen „Zwang“ sind vielfältig, und die Aufzählung würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen …

Die wichtigsten Regeln:

  • Die Mitarbeit an dieser Webseite wird ausdrücklich gewünscht!
  • Diese Website ist jedoch kein Forum, sondern dient der Sammlung von Daten für Eisenbahn-Freunde.
  • Deshalb: Kommentare müssen immer von uns freigeschaltet werden.
  • Das Freischalten der Kommentare kann nicht immer zeitnah erfolgen.*
  • Die Kommentare müssen bestimmte Kriterien erfüllen**, ansonsten werden sie nicht veröffentlicht.
  • Die Redaktion behält sich vor, Kommentare zu redigieren.
  • Die Redaktion behält sich vor, den Inhalt des Kommentars zum Bestand des Beitrags zu machen. Dadurch kann der Kommentar überflüssig werden und wird dann eventuell nach 4 Wochen gelöscht.
  • Der EK-Verlag kann nicht dafür garantieren, dass die Inhalte und Kommentare dieser Webseite ständig verfügbar bleiben.

* Freischalten

Aufgrund von intensiven Produktionsphasen oder von Urlaub kann sich das Freischalten bis zu 14 Tage verzögern.
Die Kommentierenden sollten weiterhin bedenken: Nur Sie selbst sehen aufgrund von Cookies den anscheinend schon veröffentlichten Kommentar sofort, andere Personen sehen den Kommentar noch nicht. Daraus folgt: Löschen Sie Ihre Cookies, dann können auch Sie Ihren Kommentar nicht mehr sehen, bis er freigeschaltet wurde.

** Kriterien

  • Wir wünschen, dass die Kommentare mit Klar-Namen geschrieben werden. Bei uns bekannten Kommentarschreibern können wir in Ausnahmefällen davon abweichen.
  • Das Eingeben einer gültigen E-Mail-Adresse ist erforderlich.
  • Der Kommentar darf keinen Text oder keine Bilder enthalten, mit denen bestehende Copyrights verletzt werden.
  • Beleidigende Kommentare werden nicht freigeschaltet.
  • Kommentare sollen direkt zu einem Thema passen. Kommentare, die gleichzeitig mehrere Themen abhandeln, werden nicht veröffentlicht.
  • Im Kommentartext sollte erkennbar sein, dass der Verfasser den Regeln der Deutschen Rechtschreibung folgen möchte. Kommentare mit „Nur-Kleinschreibung“ zum Beispiel werden nicht veröffentlicht.